Zertifikatslehrgang Geldwäschebeauftragte(r)

500€ Frühbucherrabatt bis 31. Januar 2027
1.990€ statt 2.490€ (jeweils zzgl. gesetzl. USt)


  • Sachkunde für die Bestellung als Geldwäschebeauftragte(r) – sektorübergreifend und praxisnah

  • GwG und AMLR im Vergleich: heute rechtssicher handeln, ab Juli 2027 vorbereitet sein

  • Fünf Module einzeln buchbar – Die Basics für Einsteiger, Aufbaustufe als Fortbildung für erfahrene GwB

  • GwB-Toolkit zum Mitnehmen: Risikoanalyse, Verdachtsmeldung, Sanktions-Compliance, Berichtswesen, Governance und Verhalten in Sonderprüfung und Bußgeldverfahren



Finance

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Seminarprogramm

Programmpunkte

Diese Themen erwarten Sie im Seminar

Modul 1: Von GwG zu AMLR: Die Aufgaben und Funktionen des Geldwäschebeauftragten (17.02.2027)


  • Rechtsquellen im Wandel: GwG und AMLR, AMLA-Leitlinien und technische Standards

  • Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsverstöße: Begriffe, Phänomene und Schnittstellen (§ 1 GwG, Art. 2 AMLR)

  • Verpflichtetenkreis: § 2 GwG und Art. 3 AMLR im Vergleich

  • Compliance-Manager und Compliance-Beauftragter (Art. 9, 11 AMLR): Aufgaben, Abgrenzung, Berichtslinien und Zusammenwirken – im Vergleich zu GwB und Stellvertreter nach § 7 GwG

  • Drei Verteidigungslinien: Fachbereich, Compliance-Funktion und Interne Revision – Stellung des Geldwäschebeauftragten in der Governance und Zusammenspiel mit der Geschäftsleitung

  • Interne Sicherungsmaßnahmen und gruppenweite Pflichten: § 6, § 9 GwG und Art. 9–16 AMLR

  • Aufsichtsarchitektur: BaFin, Länderbehörden, FIU, Rolle und Befugnisse der AMLA

Modul 2: Risikoanalyse und Risikomanagement nach GwG und AMLR (03.03.2027)


  • Risikoanalyse und unternehmensweite Risikobewertung: § 5 GwG und Art. 10 AMLR, Aufbau, Methodik, Aktualisierung, Dokumentation

  • Risikofaktoren und Methodik: Anlagen zum GwG, EBA-Leitlinien und Anhänge der AMLR

  • Berücksichtigung und Auswertung von Typologien (Quellenanalyse)

  • Besonderheiten der Terrorismusfinanzierung in der Risikoanalyse: Kleinbeträge, Non-Profit-Organisationen, Durchleitungsrisiken und Risikofaktoren nach den EBA-Leitlinien

  • Länderrisiko und Hochrisiko-Drittländer: § 15 GwG und die dreistufige Systematik der Art. 29–31 AMLR

  • Kundenindividuelle Risikobewertung: Risikobewertung der Kundenbeziehung

  • Workshop: Risikoanalyse/Risikobewertung für Bank, Immobilienmakler und Güterhändler – nach GwG und nach AMLR, mit Delta-Liste

Modul 3: KYC prüfungssicher: Sorgfaltspflichten nach GwG und AMLR (15.03.2027)


  • Anlass und Schwellen: § 10 Abs. 3 GwG und Art. 19 AMLR

  • Standardmaßnahmen und Identifizierung: §§ 10–13 GwG und Art. 20–22 AMLR, eID und EUDI-Wallet

  • Wirtschaftlich Berechtigter: § 3 GwG und Art. 51–57 AMLR – Schwellen, Kontrollbegriff, mehrstufige Strukturen

  • Vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten: §§ 14, 15 GwG und Art. 33–36 AMLR, hochvermögende Kunden

  • Politisch exponierte Personen: GwG und Art. 42–46 AMLR

  • Dritte, Auslagerung und Aufzeichnung: §§ 8, 17 GwG und Art. 18, 48–50, 77 AMLR

  • Bargeld und Kryptotransfers: Auswirkungen je Zahlverfahren auf Sorgfaltsmaßnahmen

Modul 4: Verdachtsmeldung und Sanktions-Compliance nach GwG und AMLR (06.04.2027)


  • Meldeschwelle und Meldepflicht bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: § 43 GwG und Art. 69 AMLR, goAML und künftiges Meldeformat

  • Durchführungsverbot und Tipping-off: §§ 46, 47 GwG und Art. 71, 73 AMLR

  • Berufsgeheimnisträger: § 43 Abs. 2 GwG und Art. 70 AMLR

  • Informationsaustausch zwischen Verpflichteten

  • FIU und europäische Zusammenarbeit: §§ 27 ff. GwG und AMLD6, FIU.net, Rolle der AMLA

  • Einhaltung restriktiver Maßnahmen: EU-Sanktionsverordnungen und AWG/AWV, Listenscreening, Einfrieren und Meldung an Bundesbank und BAFA, Schnittstelle zu Sorgfaltspflichten und Verdachtsmeldung

  • Fallstudien aus Finanz- und Nichtfinanzsektor – Lösung nach beiden Regimen, Mustermeldung und Entscheidungsdokumentation

Modul 5: Der GwB unter Druck: Steuerung, Aufsicht, Sondersituationen und Umstellungsmanagement (28.04.2027)


  • Berichtswesen: Jahresbericht nach GwG-Praxis und Compliance-Bericht nach Art. 11 AMLR

  • Aufsicht in der Praxis: laufende Aufsicht durch BaFin und Länderbehörden, Rolle des Abschlussprüfers – und AMLA-Direktaufsicht ab 2028

  • Sondersituation Sonderprüfung: Anordnung nach § 44 KWG bzw. § 51 Abs. 3 GwG, Prüfungsablauf, Vorbereitung und Begleitung, Umgang mit Feststellungen und aufsichtlichen Maßnahmen

  • Sondersituation Auskunfts- und Vorlageersuchen: Anfragen von Aufsicht, FIU (§ 30 Abs. 3 GwG) und Strafverfolgungsbehörden, Kontenabruf, Durchsuchung und Beschlagnahme – Zuständigkeit, Fristen, Datenschutz, Dokumentation

Alle Module sind auch einzeln buchbar.

Details

Über dieses Seminar

Die Bestellung als Geldwäschebeauftragte(r) setzt die Eignung, insbesondere die erforderliche Sachkunde voraus. Der Zertifikatslehrgang vermittelt das notwendige Grundwissen nach GwG und AMLR – sektorübergreifend für Verpflichtete aus dem Finanz- und Nichtfinanzsektor und praxisnah. In fünf Online-Modulen werden die Kernaufgaben des Geldwäschebeauftragten behandelt: Rechtsrahmen und Organisation der Compliance-Funktion – einschließlich des Zusammenspiels von Compliance-Manager und Compliance-Beauftragtem nach der AMLR, Risikoanalyse bzw. Risikobewertung für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und Einhaltung restriktiver Maßnahmen, Sorgfaltspflichten, Verdachtsmeldewesen, Berichtswesen sowie Dokumentation, Aufsicht und Umstellungssteuerung. Ein separater Block widmet sich Sondersituationen: Sonderprüfung, Auskunfts- und Vorlageersuchen von Aufsicht, FIU und Strafverfolgungsbehörden sowie Bußgeldverfahren. Jeder Baustein stellt die Anforderungen des GwG und der AMLR nebeneinander, benennt die Unterschiede und leitet daraus die konkrete Umstellungsaufgabe im eigenen Haus ab. Die Vermittlung der theoretischen Grundlagen begleiten praktische Beispiele. Die Teilnehmenden erhalten ein GwB-Toolkit mit Arbeitshilfen in GwG- und AMLR-Fassung (Risikoanalyse-Template, Leitfaden Verdachtsmeldung, Gliederung des Jahresberichts, AMLR-Gap-Checkliste). Der Lehrgang ist gestuft aufgebaut: Die Module 1 bis 3 bilden die Grundstufe für neu bestellte Geldwäschebeauftragte und Stellvertreter, die Module 4 und 5 die Aufbaustufe, die erfahrene Geldwäschebeauftragte auch einzeln als Fortbildung buchen können. Nach Abschluss aller fünf Module und einer Online-Lernerfolgskontrolle wird das Zertifikat „Geldwäschebeauftragte(r)“ des Heidelberger Campus ausgestellt. Referent ist Rechtsanwalt Till Otto, der Verpflichtete aller Sektoren aufsichtsrechtlich berät und selbst als externer Geldwäschebeauftragter tätig ist.

Anforderungen nach GwG und AMLR beherrschen

GwG und AMLR sicher einordnen, nebeneinander anwenden und die Unterschiede für die Umstellung im eigenen Unternehmen erkennen und priorisieren.

Risiken richtig bewerten

Eine aufsichtsfeste unternehmensweite Risikoanalyse für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsrisiken nach § 5 GwG und Art. 10 AMLR erstellen, Kundenrisiken bewerten und daraus Sicherungsmaßnahmen ableiten.

Pflichten umsetzen

Sorgfaltspflichten, Aufzeichnung und Verdachtsmeldung rechtssicher in Prozesse, Systeme und Arbeitsanweisungen übersetzen – nach GwG und AMLR.

Die Funktion ausfüllen

Als Geldwäschebeauftragte(r) gegenüber Geschäftsleitung, Aufsicht und Prüfern souverän berichten, steuern und argumentieren – auch in Sonderprüfung, Auskunftsersuchen und Bußgeldverfahren.

Zielgruppe

Für wen ist dieses Seminar?

  • Neu bestellte Geldwäschebeauftragte und Stellvertreter aller Verpflichtetengruppen unter GwG und AMLR

  • Mitarbeitende in Compliance, Recht und Interner Revision mit Perspektive auf die Bestellung

  • Geschäftsleiter und Inhaber kleinerer Verpflichteter, die die Funktion selbst wahrnehmen (z. B. Immobilienmakler, Berater)

  • Erfahrene Geldwäschebeauftragte, die ihre Fortbildung nachweisen und die AMLR-Umstellung vorbereiten (Aufbaustufe, Module 4 und 5)

  • Compliance-Verantwortliche aus Banken, Zahlungs- und Wertpapierinstituten sowie Kryptowerte-Dienstleistern

  • Externe Geldwäschebeauftragte, Berater und Wirtschaftsprüfer, die Verpflichtete bei der Umstellung begleiten



Unsere Referent:innen

Till Otto, Rechtsanwalt

Till Otto ist Rechtsanwalt und Associated Partner bei Waldeck Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Er berät Banken, Zahlungs- und Wertpapierinstitute sowie Unternehmen des Nichtfinanzsektors im Finanzaufsichtsrecht und in der Geldwäscheprävention, regelmäßig im Austausch mit der BaFin und weiteren Aufsichtsbehörden. Über die Waldeck Compliance & Transaction Services GmbH (WCTS) ist er zudem als externer Geldwäschebeauftragter für Verpflichtete bestellt und kennt die Funktion aus der täglichen Praxis. Er veröffentlicht regelmäßig zum Geldwäsche- und Finanzaufsichtsrecht, gibt einen Kommentar zum Geldwäscherecht heraus und ist als Referent zu AML/CFT-Themen tätig.

Aufsichtsrechtliche Beratungspraxis

Langjährige Beratung regulierter Finanzunternehmen (KWG, ZAG, WpIG, GwG) einschließlich Begleitung von Erlaubnisverfahren, Sonderprüfungen und Verwaltungsverfahren gegenüber der Bafin.

Operative Erfahrung als Geldwäschebeauftragter

Als externer Geldwäschebeauftragter verantwortlich für Risikoanalysen, Verdachtsmeldewesen und Berichterstattung an Geschäftsleitung und Aufsicht.

AMLR-Umstellungsprojekte

Begleitet Verpflichtete bei Gap-Analysen und der Anpassung ihrer Präventionsorganisation an die EU-Geldwäscheverordnung sowie bei der Weiterentwicklung datengetriebener Risikobewertung.

A man wearing glasses and a blazer working at a desk, writing in a notebook beside a computer monitor in a modern office.

Seminar-Nr.

0227BGW606

Schnellübersicht

Zertifikatslehrgang Geldwäschebeauftragte(r)

Alle wichtigen Infos auf einen Blick

Umfang

5 ganztägige Termine

Umfang

5 ganztägige Termine

Format

Online

Format

Online

Preis (Frühbucherrabatt bis 31. Januar 2027)

1.990 EUR (zzgl. gesetzl. USt)

Preis (Frühbucherrabatt bis 31. Januar 2027)

1.990 EUR (zzgl. gesetzl. USt)

Zeitraum 2027

17.02.2027 - 28.04.2027

Zeitraum 2027

17.02.2027 - 28.04.2027

Für wen

Geldwäschebeauftragte und Stellvertreter

Für wen

Geldwäschebeauftragte und Stellvertreter

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