Verdachtsmeldung und Sanktions-Compliance nach GwG und AMLR

  • Meldeschwelle und Meldepflicht nach § 43 GwG und Art. 69 AMLR sicher beurteilen

  • Meldungen über goAML nach der GwG-Meldeverordnung unverzüglich und vollständig abgeben

  • Durchführungsverbot, Tipping-off und Zusammenarbeit mit der FIU im Alltag richtig handhaben

  • Sanktionslisten, Einfrieren und Meldepflichten umsetzen – mit Fallstudien und Muster-Verdachtsmeldung



Finance

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Seminarprogramm

Programmpunkte

Diese Themen erwarten Sie im Seminar

Meldepflicht und Meldeschwelle

  • Meldeschwelle und Meldepflicht bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: § 43 GwG und Art. 69 AMLR

  • Vom Alert zur Entscheidung: Auffälligkeit, Sachverhaltsaufklärung, Bewertung, Meldung oder Nichtmeldung

  • Unverzüglichkeit und Vollständigkeit: Orientierungshilfe von BaFin und FIU zur Verdachtsmeldung

  • Typische Fehler und Prüfungsfeststellungen: zu späte, unvollständige oder unterlassene Meldungen

  • Abgrenzung: Unstimmigkeitsmeldung zum Transparenzregister und Verdachtsmeldung

Meldepraxis: goAML, GwG-Meldeverordnung und FIU

  • goAML in der Praxis: Registrierung, Rollen, Meldewege, Vertretungsregelung

  • GwG-Meldeverordnung (seit 01.03.2026): Form, Mindestangaben, Datenqualität – und Ausblick auf das künftige Meldeformat unter der AMLR

  • Meldequalität und Rückmeldungen der FIU, Umgang mit Rückfragen und Auskunftsersuchen (§ 30 Abs. 3 GwG)

  • FIU und europäische Zusammenarbeit: §§ 27 ff. GwG und AMLD6, FIU.net, Rolle der AMLA

  • Informationsaustausch zwischen Verpflichteten

Durchführungsverbot, Tipping-off und Berufsgeheimnisträger

  • Durchführungsverbot und Tipping-off: §§ 46, 47 GwG und Art. 71, 73 AMLR – Voraussetzungen, Fristen, Umgang mit Kundenaufträgen und Eilfällen

  • Was Kunden gesagt werden darf und was nicht: Kommunikation bei Verdachtsfällen

  • Berufsgeheimnisträger: § 43 Abs. 2 GwG und Art. 70 AMLR

Restriktive Maßnahmen und Sanktions-Compliance

  • Einhaltung restriktiver Maßnahmen: EU-Sanktionsverordnungen und AWG/AWV, Bereitstellungs- und Verfügungsverbote

  • Listenscreening: Ablauf, Trefferbearbeitung, Eigentums- und Kontrollkriterium, Umgehungsrisiken, Anforderungen an Systeme

  • Einfrieren und Meldung an Bundesbank und BAFA, Genehmigungen und Ausnahmen

  • Schnittstelle zu Sorgfaltspflichten und Verdachtsmeldung: Wann wird aus einem Sanktionstreffer eine Verdachtsmeldung?

  • Organisation: Zuständigkeiten, Eskalationswege, Dokumentation, Sanktions-Compliance im Konzern

Fallstudien

  • Fallstudien aus Finanz- und Nichtfinanzsektor: von der Auffälligkeit zur Entscheidung

  • Lösung nach beiden Regimen: GwG heute und AMLR ab Juli 2027

  • Muster-Verdachtsmeldung und Entscheidungsdokumentation

  • Besprechung der Ergebnisse und typische Aufsichtsfeststellungen

Arbeitshilfe, Abschluss und Zertifikat

  • Arbeitshilfe aus dem GwB-Toolkit: Leitfaden Verdachtsmeldung in GwG- und AMLR-Fassung

  • Teilnahmebescheinigung für das einzelne Modul

  • Das Seminar ist Teil des Zertifikatslehrgangs „Geldwäschebeauftragte(r)“; das Zertifikat wird nach allen fünf Modulen und bestandener Online-Lernerfolgskontrolle ausgestellt

Details

Über dieses Seminar

Die Verdachtsmeldung ist die wichtigste Schnittstelle zwischen Verpflichteten und Behörden – und ein Bereich, in dem Aufsicht und FIU hohe Anforderungen an Unverzüglichkeit und Vollständigkeit stellen. Seit dem 1. März 2026 gilt die GwG-Meldeverordnung mit einheitlichen Vorgaben zu Form und Mindestangaben, ab Juli 2027 kommt mit der AMLR ein neues Regelwerk hinzu. Hinzu kommt die Einhaltung restriktiver Maßnahmen, die in der Praxis häufig bei den Geldwäscheverantwortlichen angesiedelt ist. Das Modul behandelt Meldeschwelle und Meldepflicht nach § 43 GwG und Art. 69 AMLR, die Meldepraxis über goAML, das Durchführungsverbot und das Verbot der Informationsweitergabe, die Besonderheiten für Berufsgeheimnisträger sowie die Zusammenarbeit mit der FIU und den europäischen Partnern. Ein eigener Block widmet sich der Sanktions-Compliance: Listenscreening, Einfrieren, Meldungen an Bundesbank und BAFA und die Schnittstelle zu Sorgfaltspflichten und Verdachtsmeldung. Anhand von Fallstudien aus Finanz- und Nichtfinanzsektor werden die Fälle nach GwG und nach AMLR gelöst, einschließlich Muster-Verdachtsmeldung und Entscheidungsdokumentation. Die Teilnehmenden lernen, wie sich eine Meldeentscheidung so dokumentieren lässt, dass sie auch bei späteren Prüfungen nachvollziehbar bleibt. Das Seminar ist Teil des Zertifikatslehrgangs „Geldwäschebeauftragte(r)“ und kann auch einzeln gebucht werden, etwa als Fortbildung für erfahrene Geldwäschebeauftragte. Die Teilnehmenden erhalten einen Leitfaden zur Verdachtsmeldung in GwG- und AMLR-Fassung sowie eine Teilnahmebescheinigung.

Meldepflicht beurteilen

Verdachtsschwelle und Meldepflicht nach § 43 GwG und Art. 69 AMLR sicher anwenden und die Entscheidung nachvollziehbar dokumentieren.

Verdachtsmeldung abgeben

Meldungen über goAML nach der GwG-Meldeverordnung unverzüglich, vollständig und in guter Qualität erstellen und Rückfragen der FIU bearbeiten.

Verbote beachten

Durchführungsverbot, Verbot der Informationsweitergabe und Besonderheiten für Berufsgeheimnisträger im Tagesgeschäft richtig umsetzen.

Sanktionen umsetzen

Listenscreening, Einfrieren und Meldepflichten organisieren und die Schnittstellen zu Sorgfaltspflichten und Verdachtsmeldung steuern.

Zielgruppe

Für wen ist dieses Seminar?

  • Geldwäschebeauftragte, Stellvertreter und Fallbearbeiter in AML und Compliance

  • Verantwortliche für Sanktionen und Embargos in Banken, Zahlungs- und Wertpapierinstituten sowie Kryptowerte-Dienstleistern

  • Geschäftsleiter und Inhaber kleinerer Verpflichteter (z. B. Immobilienmakler, Güterhändler) und verpflichtete Berufsgeheimnisträger

  • Erfahrene Geldwäschebeauftragte, die ihre Fortbildung nachweisen und die AMLR-Änderungen im Meldewesen einordnen wollen

  • Externe Geldwäschebeauftragte, Berater und Wirtschaftsprüfer


Unsere Referent:innen

Till Otto, Rechtsanwalt

Till Otto ist Rechtsanwalt und Associated Partner bei Waldeck Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Er berät Banken, Zahlungs- und Wertpapierinstitute sowie Unternehmen des Nichtfinanzsektors im Finanzaufsichtsrecht und in der Geldwäscheprävention, regelmäßig im Austausch mit der BaFin und weiteren Aufsichtsbehörden. Über die Waldeck Compliance & Transaction Services GmbH (WCTS) ist er zudem als externer Geldwäschebeauftragter für Verpflichtete bestellt und kennt die Funktion aus der täglichen Praxis. Er veröffentlicht regelmäßig zum Geldwäsche- und Finanzaufsichtsrecht, gibt einen Kommentar zum Geldwäscherecht heraus und ist als Referent zu AML/CFT-Themen tätig.

Aufsichtsrechtliche Beratungspraxis

Langjährige Beratung regulierter Finanzunternehmen (KWG, ZAG, WpIG, GwG) einschließlich Begleitung von Erlaubnisverfahren, Sonderprüfungen und Verwaltungsverfahren gegenüber der Bafin.

Operative Erfahrung als Geldwäschebeauftragter

Als externer Geldwäschebeauftragter verantwortlich für Risikoanalysen, Verdachtsmeldewesen und Berichterstattung an Geschäftsleitung und Aufsicht.

AMLR-Umstellungsprojekte

Begleitet Verpflichtete bei Gap-Analysen und der Anpassung ihrer Präventionsorganisation an die EU-Geldwäscheverordnung sowie bei der Weiterentwicklung datengetriebener Risikobewertung.

Autoren- und Vortragstätigkeit

Mitautor geldwäsche- und kapitalmarktrechtlicher Kommentierungen (u. a. GwG, MiCAR, ECSPR) und Referent zu Geldwäscheprävention und Finanzsanktionen.

A man wearing glasses and a blazer working at a desk, writing in a notebook beside a computer monitor in a modern office.

Seminar-Nr.

0427BGW604

Schnellübersicht

Verdachtsmeldung und Sanktions-Compliance nach GwG und AMLR

Alle wichtigen Infos auf einen Blick

Dauer

6 Stunden (9:00–15:00 Uhr)

Dauer

6 Stunden (9:00–15:00 Uhr)

Format

Online

Format

Online

Preis

540 EUR (zzgl. gesetzl. USt)

Preis

540 EUR (zzgl. gesetzl. USt)

Nächster Termin

06.04.2027

Nächster Termin

06.04.2027

Für wen

Geldwäschebeauftragte, Compliance, Verantwortliche für Sanktionen und Embargos

Für wen

Geldwäschebeauftragte, Compliance, Verantwortliche für Sanktionen und Embargos

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