Verdachtsmeldung und Sanktions-Compliance nach GwG und AMLR
Meldeschwelle und Meldepflicht nach § 43 GwG und Art. 69 AMLR sicher beurteilen
Meldungen über goAML nach der GwG-Meldeverordnung unverzüglich und vollständig abgeben
Durchführungsverbot, Tipping-off und Zusammenarbeit mit der FIU im Alltag richtig handhaben
Sanktionslisten, Einfrieren und Meldepflichten umsetzen – mit Fallstudien und Muster-Verdachtsmeldung
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Seminarprogramm
Programmpunkte
Diese Themen erwarten Sie im Seminar
Meldepflicht und Meldeschwelle
Meldeschwelle und Meldepflicht bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung: § 43 GwG und Art. 69 AMLR
Vom Alert zur Entscheidung: Auffälligkeit, Sachverhaltsaufklärung, Bewertung, Meldung oder Nichtmeldung
Unverzüglichkeit und Vollständigkeit: Orientierungshilfe von BaFin und FIU zur Verdachtsmeldung
Typische Fehler und Prüfungsfeststellungen: zu späte, unvollständige oder unterlassene Meldungen
Abgrenzung: Unstimmigkeitsmeldung zum Transparenzregister und Verdachtsmeldung
Meldepraxis: goAML, GwG-Meldeverordnung und FIU
goAML in der Praxis: Registrierung, Rollen, Meldewege, Vertretungsregelung
GwG-Meldeverordnung (seit 01.03.2026): Form, Mindestangaben, Datenqualität – und Ausblick auf das künftige Meldeformat unter der AMLR
Meldequalität und Rückmeldungen der FIU, Umgang mit Rückfragen und Auskunftsersuchen (§ 30 Abs. 3 GwG)
FIU und europäische Zusammenarbeit: §§ 27 ff. GwG und AMLD6, FIU.net, Rolle der AMLA
Informationsaustausch zwischen Verpflichteten
Durchführungsverbot, Tipping-off und Berufsgeheimnisträger
Durchführungsverbot und Tipping-off: §§ 46, 47 GwG und Art. 71, 73 AMLR – Voraussetzungen, Fristen, Umgang mit Kundenaufträgen und Eilfällen
Was Kunden gesagt werden darf und was nicht: Kommunikation bei Verdachtsfällen
Berufsgeheimnisträger: § 43 Abs. 2 GwG und Art. 70 AMLR
Restriktive Maßnahmen und Sanktions-Compliance
Einhaltung restriktiver Maßnahmen: EU-Sanktionsverordnungen und AWG/AWV, Bereitstellungs- und Verfügungsverbote
Listenscreening: Ablauf, Trefferbearbeitung, Eigentums- und Kontrollkriterium, Umgehungsrisiken, Anforderungen an Systeme
Einfrieren und Meldung an Bundesbank und BAFA, Genehmigungen und Ausnahmen
Schnittstelle zu Sorgfaltspflichten und Verdachtsmeldung: Wann wird aus einem Sanktionstreffer eine Verdachtsmeldung?
Organisation: Zuständigkeiten, Eskalationswege, Dokumentation, Sanktions-Compliance im Konzern
Fallstudien
Fallstudien aus Finanz- und Nichtfinanzsektor: von der Auffälligkeit zur Entscheidung
Lösung nach beiden Regimen: GwG heute und AMLR ab Juli 2027
Muster-Verdachtsmeldung und Entscheidungsdokumentation
Besprechung der Ergebnisse und typische Aufsichtsfeststellungen
Arbeitshilfe, Abschluss und Zertifikat
Arbeitshilfe aus dem GwB-Toolkit: Leitfaden Verdachtsmeldung in GwG- und AMLR-Fassung
Teilnahmebescheinigung für das einzelne Modul
Das Seminar ist Teil des Zertifikatslehrgangs „Geldwäschebeauftragte(r)“; das Zertifikat wird nach allen fünf Modulen und bestandener Online-Lernerfolgskontrolle ausgestellt
Details
Über dieses Seminar
Die Verdachtsmeldung ist die wichtigste Schnittstelle zwischen Verpflichteten und Behörden – und ein Bereich, in dem Aufsicht und FIU hohe Anforderungen an Unverzüglichkeit und Vollständigkeit stellen. Seit dem 1. März 2026 gilt die GwG-Meldeverordnung mit einheitlichen Vorgaben zu Form und Mindestangaben, ab Juli 2027 kommt mit der AMLR ein neues Regelwerk hinzu. Hinzu kommt die Einhaltung restriktiver Maßnahmen, die in der Praxis häufig bei den Geldwäscheverantwortlichen angesiedelt ist. Das Modul behandelt Meldeschwelle und Meldepflicht nach § 43 GwG und Art. 69 AMLR, die Meldepraxis über goAML, das Durchführungsverbot und das Verbot der Informationsweitergabe, die Besonderheiten für Berufsgeheimnisträger sowie die Zusammenarbeit mit der FIU und den europäischen Partnern. Ein eigener Block widmet sich der Sanktions-Compliance: Listenscreening, Einfrieren, Meldungen an Bundesbank und BAFA und die Schnittstelle zu Sorgfaltspflichten und Verdachtsmeldung. Anhand von Fallstudien aus Finanz- und Nichtfinanzsektor werden die Fälle nach GwG und nach AMLR gelöst, einschließlich Muster-Verdachtsmeldung und Entscheidungsdokumentation. Die Teilnehmenden lernen, wie sich eine Meldeentscheidung so dokumentieren lässt, dass sie auch bei späteren Prüfungen nachvollziehbar bleibt. Das Seminar ist Teil des Zertifikatslehrgangs „Geldwäschebeauftragte(r)“ und kann auch einzeln gebucht werden, etwa als Fortbildung für erfahrene Geldwäschebeauftragte. Die Teilnehmenden erhalten einen Leitfaden zur Verdachtsmeldung in GwG- und AMLR-Fassung sowie eine Teilnahmebescheinigung.
Meldepflicht beurteilen
Verdachtsschwelle und Meldepflicht nach § 43 GwG und Art. 69 AMLR sicher anwenden und die Entscheidung nachvollziehbar dokumentieren.
Verdachtsmeldung abgeben
Meldungen über goAML nach der GwG-Meldeverordnung unverzüglich, vollständig und in guter Qualität erstellen und Rückfragen der FIU bearbeiten.
Verbote beachten
Durchführungsverbot, Verbot der Informationsweitergabe und Besonderheiten für Berufsgeheimnisträger im Tagesgeschäft richtig umsetzen.
Sanktionen umsetzen
Listenscreening, Einfrieren und Meldepflichten organisieren und die Schnittstellen zu Sorgfaltspflichten und Verdachtsmeldung steuern.
Zielgruppe
Für wen ist dieses Seminar?
Geldwäschebeauftragte, Stellvertreter und Fallbearbeiter in AML und Compliance
Verantwortliche für Sanktionen und Embargos in Banken, Zahlungs- und Wertpapierinstituten sowie Kryptowerte-Dienstleistern
Geschäftsleiter und Inhaber kleinerer Verpflichteter (z. B. Immobilienmakler, Güterhändler) und verpflichtete Berufsgeheimnisträger
Erfahrene Geldwäschebeauftragte, die ihre Fortbildung nachweisen und die AMLR-Änderungen im Meldewesen einordnen wollen
Externe Geldwäschebeauftragte, Berater und Wirtschaftsprüfer
Unsere Referent:innen
Till Otto, Rechtsanwalt
Till Otto ist Rechtsanwalt und Associated Partner bei Waldeck Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Er berät Banken, Zahlungs- und Wertpapierinstitute sowie Unternehmen des Nichtfinanzsektors im Finanzaufsichtsrecht und in der Geldwäscheprävention, regelmäßig im Austausch mit der BaFin und weiteren Aufsichtsbehörden. Über die Waldeck Compliance & Transaction Services GmbH (WCTS) ist er zudem als externer Geldwäschebeauftragter für Verpflichtete bestellt und kennt die Funktion aus der täglichen Praxis. Er veröffentlicht regelmäßig zum Geldwäsche- und Finanzaufsichtsrecht, gibt einen Kommentar zum Geldwäscherecht heraus und ist als Referent zu AML/CFT-Themen tätig.
Aufsichtsrechtliche Beratungspraxis
Langjährige Beratung regulierter Finanzunternehmen (KWG, ZAG, WpIG, GwG) einschließlich Begleitung von Erlaubnisverfahren, Sonderprüfungen und Verwaltungsverfahren gegenüber der Bafin.
Operative Erfahrung als Geldwäschebeauftragter
Als externer Geldwäschebeauftragter verantwortlich für Risikoanalysen, Verdachtsmeldewesen und Berichterstattung an Geschäftsleitung und Aufsicht.
AMLR-Umstellungsprojekte
Begleitet Verpflichtete bei Gap-Analysen und der Anpassung ihrer Präventionsorganisation an die EU-Geldwäscheverordnung sowie bei der Weiterentwicklung datengetriebener Risikobewertung.
Autoren- und Vortragstätigkeit
Mitautor geldwäsche- und kapitalmarktrechtlicher Kommentierungen (u. a. GwG, MiCAR, ECSPR) und Referent zu Geldwäscheprävention und Finanzsanktionen.
Seminar-Nr.
0427BGW604
Schnellübersicht
Verdachtsmeldung und Sanktions-Compliance nach GwG und AMLR
Alle wichtigen Infos auf einen Blick
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